Wichtige Dokumente

Folgende Papiere und Unterlagen werden zur Ausführung der notwendigen Formalitäten im Zusammenhang mit der Überführung benötigt: 

Falls Sie die Unterlagen lediglich in Ihrer Heimatsprache haben, ist es notwendig, diese in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen. Wir arbeiten mit einem Übersetzungsbüro zusammen, welches dies für uns preiswert durchführen kann.


Sterbefall im Krankenhaus

Wenn Ihr Angehöriger im Krankenhaus verstorben ist, wird dort von einem Arzt die Todesbescheinigung ausgestellt. In Alten- oder Pflegeheimen wird der Arzt gerufen, der den Verstorbenen kennt. In Krankenhäusern, darf der Bestatter erst nach einer bestimmten Frist den Verstorbenen zum Friedhof überführen, bzw. erhält auch dann erst die Todesbescheinigung und weitere Unterlagen.

In größeren Krankenhäusern oder Kliniken, kann man an Wochenenden sehr wenig erledigen, so dass man erst am nächsten Werktag dort aktiv werden kann.

Bei Todesfällen in Krankenhäusern, ambulanten Pflegestationen, Seniorenheimen, etc., können Sie sich gleich mit uns in Verbindung setzen, um die weiterführenden Maßnahmen zu besprechen.


Sterbefall in der Wohnung

Besonders seit den letzen Jahren, in denen viele Menschen zu Hause gepflegt werden, müssen sich die Angehörigen der Situation des Todes eines Menschen in ihrer unmittelbaren Umgebung stellen. Für viele ist diese Situation neu und überraschend. Damit für den Verstorbenen und die Angehörigen alles in Ruhe geregelt wird, möchten wir Ihnen kurz schildern, was zuerst getan werden muss.

Bitte benachrichtigen Sie sofort einen Arzt. Wenn möglich, den Hausarzt, der den Verstorbenen zuvor gekannt hat. Wenn dieser nicht erreichbar ist, das kann z.B. an Wochenenden oder nachts sein, rufen Sie den Notarzt. Dieser ist unter der Nummer der Feuerwehr 112 zu benachrichtigen. Der Hausarzt oder der Notarzt wird nach einer Untersuchung gegebenenfalls den Tod feststellen. Der Arzt ist dann verpflichtet, dies auch schriftlich zu dokumentieren.

Es wird eine Todesbescheinigung ausgestellt. Dazu braucht der Arzt eventuell den Personalausweis des Verstorbenen, wenn er den Verstorbenen nicht gekannt hat. Ist der Angehörige zu Hause gestorben, so erlaubt der Gesetzgeber, dass der Verstorbene bis zu 36 Stunden im Hause bleiben darf

Kontaktieren Sie uns nach spätestens 36 Stunden, damit wir uns um den weiteren Ablauf kümmern können.


Andere Umstände

Falls der Verstorbene eines nicht natürlichen Todes gestorben ist oder die Todesursache nicht geklärt ist, wird grundsätzlich die Polizei informiert. Wenn die Polizei nicht, wie z.B. bei einem Unfall schon vor Ort ist, wird sie meistens vom Notarzt gerufen. Die Polizei ermittelt und wird gegebenenfalls notwendiges veranlassen. 

Bestattung Lichtblick Bochum

Bestattungen Lichtblick
Frauenlobstr. 49
44805 Bochum

Tel. 0234 / 958 00 04
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